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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bohostly

Stand 5. Mai 2026

 

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Bohostly ist ein Angebot der BohnApartments GmbH, soweit im Einzelvertrag kein anderer Anbieter ausgewiesen ist.

Diese AGB gelten für B2B-Dienstleistungen gegenüber Eigentümern, Hotels, Apartmenthausbetreibern, Investoren, Projektentwicklern und sonstigen Auftraggebern, die Bohostly mit Co-Hosting-, Betreiber-, Verwaltungs-, Digitalisierungs- oder Vermarktungsleistungen beauftragen.

Diese AGB gelten nicht unmittelbar für Endgäste von Unterkünften. Für Endgäste gelten die jeweiligen Beherbergungsbedingungen des Vertragspartners sowie gegebenenfalls ergänzende Gäste-AGB und Hausordnungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsmodule

Bohostly erbringt je nach Einzelvereinbarung Leistungen im Bereich Co-Hosting, Betreiberunterstützung, digitale Gästereise, Channelmanagement, dynamisches Preismanagement, Gästekommunikation, Zahlungs- und Buchungsprozesse, Housekeeping-Steuerung, Reporting und operative Prozessunterstützung.

Der konkret beauftragte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder einer nummerierten Leistungsanlage. Diese Anlage soll ausdrücklich auf diese AGB verweisen.

Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Allgemeine Website-Beschreibungen ersetzen keine konkrete Leistungsvereinbarung.

§ 3 Kein Beherbergungsvertrag mit Endgästen

Bohostly wird gegenüber Endgästen nicht automatisch Vermieter, Eigentümer, Reiseveranstalter oder Beherbergungsvertragspartner.

Der Vertragspartner des Endgastes ergibt sich aus dem jeweiligen Objekt, Buchungskanal, der Buchungsbestätigung, Zahlungsabwicklung oder Rechnung.

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für Eigentum, Betreiberstellung, Genehmigungen, behördliche Pflichten und rechtliche Zulässigkeit des Beherbergungsbetriebs, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

 

§ 4 Leistungen im Co-Hosting und Betrieb

Die Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Einrichtung und Optimierung von Buchungsstrecken und Portalanbindungen

  • Channelmanagement für Direktbuchung, Booking.com, Airbnb, Expedia und weitere Kanäle

  • Dynamisches Preismanagement und laufende Preissteuerung

  • Digitale Gästekommunikation und automatisierte Gästereise

  • Online-Check-in, Zugangskommunikation und operative Gästebetreuung

  • Koordination von Housekeeping, Reinigung und Objektprozessen

  • Reporting, Auswertung und Aufbereitung von Kennzahlen

  • Bereitstellung oder Anbindung DATEV-fähiger Buchungs- und Abrechnungsdaten, soweit vereinbart

  • Onboarding und Systemeinrichtung

§ 5 Onboarding und Systemeinrichtung

Das Onboarding umfasst die Vorbereitung, Strukturierung und Einrichtung der vereinbarten Systeme, Prozesse und Objektinformationen.

Genannte Zeiträume wie 4 bis 8 Wochen sind Zielkorridore und keine verbindlichen Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

Voraussetzung für das Onboarding ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere Bereitstellung von Objektunterlagen, Bildern, Zugängen, Preisvorgaben, Konten, Bankdaten, Abrechnungsinformationen und Ansprechpartnern.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für Genehmigungen, Nutzungsrechte, Brandschutz, Objektzustand, Versicherungen, Eigentümerzustimmungen, Betreiberpflichten, lokale Abgaben, Impressumsangaben und die rechtliche Zulässigkeit der Vermietung.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen, die durch fehlende oder falsche Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 7 Buchungskanäle, Zahlungsabwicklung und Abrechnung

 

Die Nutzung bestimmter Buchungskanäle, Zahlungsdienstleister oder Systeme hängt von deren Verfügbarkeit, Freigabe und technischen Voraussetzungen ab.

Zahlungen von Endgästen können je nach Modell über den Auftraggeber, den Objektbetreiber, den Buchungskanal, einen Zahlungsdienstleister oder eine andere vereinbarte Stelle abgewickelt werden.

Bohostly schuldet keine bestimmte Zahlungsart, keinen bestimmten Buchungskanal und keine ununterbrochene Verfügbarkeit externer Plattformen oder Schnittstellen.

§ 8 Preismanagement und keine Ergebnisgarantie

Bohostly kann Preismanagement und dynamische Preissteuerung auf Basis von Marktdaten, Erfahrungswerten, Nachfrage, Events, Saison, Objektqualität und Buchungslage übernehmen.

Bohostly schuldet keine bestimmte Auslastung, keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Rendite und keinen bestimmten Gewinn.

Auf der Website genannte Werte, Referenzen, Case Studies, Umsatzsteigerungen, Auslastungen oder Ergebnisbeispiele sind Beispiele und keine Garantie für vergleichbare Ergebnisse. Ergebnisse hängen vom Objekt, Markt, Standort, Qualität, Wettbewerb, Nachfrage, Preisniveau und Mitwirkung des Auftraggebers ab.

§ 9 Housekeeping und operative Prozesse

Soweit vereinbart, koordiniert Bohostly Reinigungs-, Housekeeping- und operative Abläufe. Die konkrete Ausführung kann durch den Auftraggeber, dessen Dienstleister oder von Bohostly eingebundene Dienstleister erfolgen.

Bohostly haftet nicht für Fehler externer Dienstleister, die nicht Erfüllungsgehilfen von Bohostly sind, soweit Bohostly deren Auswahl oder Koordination nicht zu vertreten hat.

§ 10 Vergütung und Provision

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

Soweit ein provisionsbasiertes Modell vereinbart wird, bemisst sich die Provision nach der dort definierten Bemessungsgrundlage.

Wenn auf der Website ein Modell ab 16 % Umsatzbeteiligung genannt wird, handelt es sich um einen Einstiegssatz. Der konkrete Satz wird objektbezogen im Angebot oder Einzelvertrag festgelegt und kann je nach Leistungsumfang, Objekt, Risiko, Standort und Prozessaufwand variieren.

Zusätzliche Leistungen, Sonderaufwand, Systemkosten, Fremdkosten oder Onboarding-Leistungen können gesondert berechnet werden, soweit dies vereinbart ist.

§ 11 Systeme, Daten und Zugänge

Bohostly kann externe Systeme wie PMS, Zahlungsdienstleister, Guest-Journey-Tools, Pricing-Tools, Housekeeping-Tools, Channelmanager, Analyse- und Trackingdienste einsetzen.

Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugänge bereit und sorgt dafür, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist.

Details zu Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Verantwortlichkeiten und eingesetzten Systemen werden gesondert vereinbart, insbesondere über Datenschutzhinweise und Auftragsverarbeitungsverträge, soweit erforderlich.

 

§ 12 Haftung

Bohostly haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bohostly nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Bohostly haftet nicht für Umsatzausfälle, Plattformänderungen, Algorithmusänderungen, Sperrungen durch Portale, technische Ausfälle externer Systeme, Marktschwankungen, behördliche Maßnahmen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, soweit Bohostly diese nicht zu vertreten hat.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Zahlungsrückständen, fehlender Mitwirkung, rechtswidriger Nutzung, fehlenden Genehmigungen, Gefährdung von Gästen oder Objekten oder wiederholten erheblichen Pflichtverletzungen.

§ 14 Vertraulichkeit und Referenzen

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Kalkulationen, Zugangsdaten, Vertragsinhalte und operative Prozesse vertraulich.

Eine Referenznennung, Case Study oder Nutzung von Objektbildern erfolgt nur, soweit dies vereinbart oder rechtlich zulässig ist.

Bei veröffentlichten Case Studies sind Ergebnisse als Beispiele zu kennzeichnen und dürfen nicht als Garantie für vergleichbare Ergebnisse dargestellt werden.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Erfurt, soweit der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Vertragssprache ist Deutsch.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Einzelvertrag oder in Leistungsanlagen haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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